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Gesundheitsleistungen gerecht verteilen |
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In Deutschland wird inzwischen intensiv darüber diskutiert, was das Gesundheitssystem noch leisten kann. Und eine neue Institution, der gemeinsame Bundesausschuss, beraten vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, trifft Entscheidungen darüber, was gesetzliche Krankenkassen jedem Patienten erstatten dürfen und was nicht mehr bezahlt wird.
In einigen anderen Ländern, so berichtet die "Neue Apotheken Illustrierte" in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. September, gibt es schon länger Regeln für die Bezahlung und Zuteilung von Gesundheitsleistungen, die aber auch nicht immer optimal funktionieren. In Dänemark zum Beispiel erarbeitete eine Parlamentskommission bereits 1996 Kriterien für eine gerechtere Verteilung von Leistungen im Gesundheitswesen. Angestrebt wurde, weiter allen Bürgern ihre Gesundheitsversorgung unabhängig vom sozialen und finanziellen Hintergrund zu ermöglichen. Niemand sollte – so der Anspruch wegen seines Alters oder eigenen Verschuldens bei einer Erkrankung schlechter behandelt werden. Ein solches System macht Wartelisten unausweichlich. An oberster Stelle sollen Patienten mit der schwersten Erkrankung oder akut und lebensbedrohlich Erkrankte stehen. Behinderte und Demenzkranke sollen besonderen Schutz erhalten.
Soweit die Theorie. Nach einer ausführlichen gesellschaftlichen Diskussion dienten diese Grundsätze als Leitschnur bei politischen und klinischen Entscheidungen. Trotzdem erweist es sich als schwierig, die Prinzipien in konkreten Entscheidungssituationen auch tatsächlich umzusetzen. Mehr dazu und über die Situation in den USA und Schweden lesen Sie in der "Neue Apotheken Illustrierte" vom 1. September.
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